Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.11.2016 - 5 S 2137/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43148
VGH Baden-Württemberg, 29.11.2016 - 5 S 2137/16 (https://dejure.org/2016,43148)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.11.2016 - 5 S 2137/16 (https://dejure.org/2016,43148)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. November 2016 - 5 S 2137/16 (https://dejure.org/2016,43148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,43148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollständige Sperrung eines beschränkt-öffentlichen Wegs durch einen Bauzaun für den Verkehr; Beeinträchtigung der öffentlichen Benutzung des Weges im Rahmen des Gemeingebrauchs; Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung; ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 33 Abs 1 S 1 BNatSchG, § 39 Abs 6 BNatSchG, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG, § 44 Abs 1 Nr 2 BNatSchG, § 44 Abs 1 Nr 3 BNatSchG
    Beweislast bei Teilwiderruf eines Planfeststellungsbeschlusses (Sauschwänzlebahn) wegen Artenschutz (Mopsfledermaus)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkt-öffentlicher Weg; Sperrung; Verkehrshindernis; Beseitigungsverfügung; Sofortvollzug; Kiesabbau-Gelände; Baggersee

  • rechtsportal.de

    Vollständige Sperrung eines beschränkt-öffentlichen Wegs durch einen Bauzaun für den Verkehr; Beeinträchtigung der öffentlichen Benutzung des Weges im Rahmen des Gemeingebrauchs; Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    "Sauschwänzlebahn": Winterbetrieb in drei Tunneln vorläufig weiter zulässig; Eilantrag der Betreiberin teilweise erfolgreich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Sauschwänzlebahn" - Winterbetrieb in drei Tunneln vorläufig weiter zulässig

Papierfundstellen

  • ESVGH 67, 104
  • VBlBW 2017, 212
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 5 S 1984/15

    Untersagung eines Eisenbahnbetriebs aus Gründen des Naturschutzes - Zuständigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2016 - 5 S 2137/16
    Der Senat versteht den angefochtenen Teilwiderruf im Hinblick auf dessen Regelung Nr. 2 und die Begründung des Sofortvollzugs (S. 18) bei sachgerechter, nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks haftender Auslegung (vgl. § 133 BGB) dahin, dass der im Planfeststellungsbeschluss vom 10.01.1978 bislang ohne jahreszeitliche Einschränkung zugelassene (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 30.06.2016 - 5 S 1984/15 -, NuR 2016, 649) Bahnbetrieb in den Tunneln zwischen den Bahnhöfen Zollhaus-Blumberg und Weizen lediglich für die Winterzeit (01.11. bis 31.03.) eines jeden Jahres widerrufen werden sollte.

    Sind aufgrund des zu beachtenden Konfliktbewältigungsgebots bereits im Planfeststellungsbeschluss betriebliche Einschränkungen vorzusehen (vgl. Senatsbeschl. v. 30.06.2016, a.a.O. m.w.N.) bzw. nachträglich in diesen aufzunehmen, kann ein Schienenweg von vornherein nur in diesem - eingeschränkten - Umfang betrieben werden.

    Abgesehen davon, dass ein Teil der Tunnel bislang noch nicht näher untersucht wurde, waren und sind bislang keine Ermittlungen und Überlegungen dazu angestellt worden, ob die Gefährdung des öffentlichen Interesses auch durch andere, die Antragstellerin weniger belastende betriebliche Einschränkungen ausgeschlossen werden kann (vgl. hierzu bereits Senatsbeschl. v. 30.06.2016, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2016 - 5 S 2137/16
    Sie beginnt demgemäß erst zu laufen, wenn die Behörde, ohne weitere Sachaufklärung objektiv in der Lage ist, unter sachgerechter Ausübung ihres Ermessens über den Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses zu entscheiden (vgl. BVerwG (GrSen), Beschl. v. 19.12.1984 - 1.84, 2.84 -, BVerwGE 70, 356; Urt. v. 17.10.1989 - 1 C 36.87 -, BVerwGE 84, 17; Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 38.90 -, NVwZ 1992, 565).

    Dass das Regierungspräsidium das Planfeststellungsverfahren bereits von Amts wegen hätte früher aufgreifen und den Sachverhalt längst hätte aufklären können, ändert nichts, da es sich bei der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 LVwVfG nicht um eine Bearbeitungs- sondern um eine Entscheidungsfrist handelt (vgl. BVerwG (GrSen), Beschl. v. Beschl. v. 19.12.1984, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 4 A 2.15

    Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; gerichtliche Zuständigkeit; Rücknahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2016 - 5 S 2137/16
    Auch die gegen den Teilwiderruf des Planfeststellungsbeschlusses des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Baden-Württemberg vom 10.01.1978 erhobene Klage ist eine ein Planfeststellungsverfahren betreffende Streitigkeit i. S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 VwGO (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.09.1996 - 8 S 1511/96 -, NVwZ-RR 1997, 682; Senatsbeschl. v. 22.10.1996 - 5 S 1848/96 -, juris; auch BVerwG, Urt. v. 28.04.2016 - 4 A 2.15 -, NVwZ 2016, 1325).

    Nach §§ 72 Abs. 1, 49 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG kann auch ein rechtmäßiger, den Vorhabenträger begünstigender Planfeststellungsbeschluss (teilweise) widerrufen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.05.1997 - 11 C 1.96 -, BVerwGE 105, 6; Urt. v. 28.04.2016, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2016 - 5 S 2137/16
    Die vom Regierungspräsidium herangezogene Vorschrift des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG schützt im Übrigen - ebenso wie § 39 Abs. 6 BNatSchG - nur tatsächlich als Winterquartiere genutzte "Ruhestätten" und nicht auch solche, die sich lediglich als solche eignen ("potentielle Winterquartiere"; vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299; Gellermann, a.a.O., § 39 Rn. 27).
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2016 - 5 S 2137/16
    Für einen teilweisen Widerruf war das Regierungspräsidium Freiburg als nunmehr für den Erlass eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses zuständige Behörde auch sachlich und örtlich zuständig (vgl. § 49 Abs. 5 LVwVfG i.V.m. § 3 Nr. 2 EZuVO; hierzu BVerwG, Urt. v. 20.12.1999 - 7 C 42.98 -, BVerwGE 110, 226).
  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2016 - 5 S 2137/16
    Auch das Tötungsrisiko (vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) für die betroffenen Arten dürfte sich durch einen Winterbetrieb - anders als wohl in den beiden Kehrtunneln - nicht "signifikant erhöhen" (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.01.2014 - 9 A 4.13 -, BVerwGE 149, 31).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2016 - 5 S 2137/16
    Sie beginnt demgemäß erst zu laufen, wenn die Behörde, ohne weitere Sachaufklärung objektiv in der Lage ist, unter sachgerechter Ausübung ihres Ermessens über den Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses zu entscheiden (vgl. BVerwG (GrSen), Beschl. v. 19.12.1984 - 1.84, 2.84 -, BVerwGE 70, 356; Urt. v. 17.10.1989 - 1 C 36.87 -, BVerwGE 84, 17; Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 38.90 -, NVwZ 1992, 565).
  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.96

    Endlager Morsleben: Oberverwaltungsgericht muß erneut entscheiden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2016 - 5 S 2137/16
    Nach §§ 72 Abs. 1, 49 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG kann auch ein rechtmäßiger, den Vorhabenträger begünstigender Planfeststellungsbeschluss (teilweise) widerrufen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.05.1997 - 11 C 1.96 -, BVerwGE 105, 6; Urt. v. 28.04.2016, a.a.O.).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2016 - 5 S 2137/16
    Sie beginnt demgemäß erst zu laufen, wenn die Behörde, ohne weitere Sachaufklärung objektiv in der Lage ist, unter sachgerechter Ausübung ihres Ermessens über den Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses zu entscheiden (vgl. BVerwG (GrSen), Beschl. v. 19.12.1984 - 1.84, 2.84 -, BVerwGE 70, 356; Urt. v. 17.10.1989 - 1 C 36.87 -, BVerwGE 84, 17; Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 38.90 -, NVwZ 1992, 565).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 6 C 20.89

    Kriegsdienstverweigerer - Gewissensgründe - Widerruf der Anerkennung - Ausschuß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2016 - 5 S 2137/16
    Denn dafür, ob die sachlichen Widerrufsvoraussetzungen erfüllt sind, trägt allein das Regierungspräsidium und nicht die Antragstellerin die materielle Beweis- bzw. Feststellungslast (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1991 - 6 C 20.89 -, BVerwGE 88, 130), Die Ausführungen in der Begründung zum Anwendungsbereich des § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG, insbesondere dazu, dass keine nachträglichen Auflagen zum Wohle der Allgemeinheit zulässig seien, führen hier nicht weiter.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 8 S 1511/96

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH für Klagen auf Widerruf

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 5 S 1848/96

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH für eine einstweilige Anordnung zwecks

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

    Für das Vorliegen dieser Rücknahmevoraussetzung trägt die Beklagte die materielle Beweis- bzw. Feststellungslast (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.6.1991 - 9 C 22.90 - BVerwGE 88, 312, juris Rn. 19; zur Beweislastverteilung beim Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsakts vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.4.1991 - 6 C 20.89 - BVerwGE 88, 130, juris Rn. 25 und Senatsbeschluss vom 29.11.2016 - 5 S 2137/16 - VBlBW 2017, 212, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2019 - 9 S 535/19

    Lebensmittelrechtliche Untersagung des Inverkehrbringens von

    Erforderlich ist danach eine auf den konkreten Einzelfall abstellende Darlegung des öffentlichen Interesses dafür, dass ausnahmsweise die sofortige Vollziehung notwendig ist und hinter dieses erhebliche öffentliche Interesse das Interesse des Betroffenen zurücktreten muss, von dem angefochtenen Verwaltungsakt einstweilen nicht betroffen zu werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.06.2016 - 5 S 1984/15 -, NuR 2016, 649, und vom 29.11.2016 - 5 S 2137/16 -, VBlBW 2017, 212; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 80 Rn. 85, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2018 - 5 S 2117/16

    Planfeststellungsbeschluss; Teilwiderruf; FFH-Richtlinie; Natura 2000/FFH-Gebiet;

    Auf Antrag der Klägerin hat der erkennende Senat zunächst mit Beschluss vom 29. November 2016 die aufschiebende Wirkung der Klage insoweit wiederhergestellt, als der Teilwiderruf den Bahnbetrieb im Grimmelshofener Tunnel, im kleinen Stockhaldetunnel, im Buchbergtunnel sowie im Tunnel am Achdorfer Weg betrifft, und im Übrigen den Eilantrag abgelehnt (Az. 5 S 2137/16).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2017 - 9 S 1887/17

    Zur Novel Food-Eigenschaft eines unter Verwendung eines Pflanzenextrakts

    Erforderlich ist danach eine auf den konkreten Einzelfall abstellende Darlegung des öffentlichen Interesses dafür, dass ausnahmsweise die sofortige Vollziehung notwendig ist und hinter dieses erhebliche öffentliche Interesse das Interesse des Betroffenen zurücktreten muss, von dem angefochtenen Verwaltungsakt einstweilen nicht betroffen zu werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 30.06.2016 - 5 S 1984/15 -, NuR 2016, 649, und vom 29.11.2016 - 5 S 2137/16 -, VBlBW 2017, 212; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 80 Rn. 85, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2022 - 9 S 1003/22

    Einstufung der Pflanze Jiaogulan als neuartiges Lebensmittel

    Nach dieser Vorschrift ist eine auf den konkreten Einzelfall abstellende Darlegung des öffentlichen Interesses dafür erforderlich, dass ausnahmsweise die sofortige Vollziehung notwendig ist und hinter dieses erhebliche öffentliche Interesse das Interesse des Betroffenen zurücktreten muss, von dem angefochtenen Verwaltungsakt einstweilen nicht betroffen zu werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - 9 S 535/19 -, juris, und vom 14.04.2022 - 9 S 2278/21 - VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.06.2016 - 5 S 1984/15 -, NuR 2016, 649, und vom 29.11.2016 - 5 S 2137/16 -, VBlBW 2017, 212; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 80 Rn. 85, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 9 S 969/23

    Einstufung von CBD-Öl-Mundtropfen als Lebensmittel

    Nach dieser Vorschrift ist eine auf den konkreten Einzelfall abstellende Darlegung des öffentlichen Interesses dafür erforderlich, dass ausnahmsweise die sofortige Vollziehung notwendig ist und hinter dieses erhebliche öffentliche Interesse das Interesse des Betroffenen zurücktreten muss, von dem angefochtenen Verwaltungsakt einstweilen nicht betroffen zu werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 07.06.2023 - 9 S 412/23 -, vom 14.04.2022 - 9 S 2278/21 - und vom 16.10.2019 - 9 S 535/19 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.11.2016 - 5 S 2137/16 -, VBlBW 2017, 212, und vom 30.06.2016 - 5 S 1984/15 -, NuR 2016, 649).
  • VG Karlsruhe, 12.07.2018 - 12 K 10347/17

    Teilaufhebung und Rückforderung der bewilligten Ausgleichsleistungen nach dem

    Danach trägt im Rahmen des Widerrufs nach § 49 Abs. 3 Satz 1 LVwVfG grundsätzlich der Beklagte die materielle Beweis- bzw. Feststellungslast des Auflagenverstoßes und der Zweckverfehlung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.11.2016 - 5 S 2137/16 -, juris Rn. 10 m.w.N.; VG Lüneburg, Urteil vom 18.01.2018 - 1 A 131/15 -, juris Rn. 33).
  • VG Hamburg, 13.02.2023 - 16 K 1559/22

    Zu den Mitwirkungspflichten des Empfängers einer öffentlichen Förderung

    Zwar trägt im Rahmen des Widerrufs nach § 49 Abs. 3 Satz 1 HmbVwVfG grundsätzlich die Beklagte die materielle Beweis- bzw. Feststellungslast des Auflagenverstoßes und der Zweckverfehlung (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 29.11.2016, 5 S 2137/16, juris Rn. 10 m.w.N.; VG Lüneburg, Urt. v. 18.1.2018, 1 A 131/15, juris Rn. 33), so dass die Unerweislichkeit der Widerrufsvoraussetzung in der Regel zu ihren Lasten geht.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2022 - 9 S 2278/21

    Inverkehrbringen von cannabinoidhaltige Produkte ohne Zulassung; Feststellung der

    Nach dieser Vorschrift ist eine auf den konkreten Einzelfall abstellende Darlegung des öffentlichen Interesses dafür erforderlich, dass ausnahmsweise die sofortige Vollziehung notwendig ist und hinter dieses erhebliche öffentliche Interesse das Interesse des Betroffenen zurücktreten muss, von dem angefochtenen Verwaltungsakt einstweilen nicht betroffen zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 16.10.2019 - 9 S 535/19 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.06.2016 - 5 S 1984/15 -, NuR 2016, 649, und vom 29.11.2016 - 5 S 2137/16 -, VBlBW 2017, 212; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 80 Rn. 85, m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht